Um Dir das beste Nutzererlebnis auf dieser Webseite zu bieten, verwenden wir Cookies. Es werden dabei nur Cookies verwendet, die für die einwandfreie Funktion dieser Webseite notwendig sind. Es werden keine persönlichen Daten gespeichert und keine Daten weitergegeben.

Diese Seite drucken
Montag, 31 Juli 2017 06:00

Was ist der Bundestag?

geschrieben von
Hier kannst Du den Artikel bewerten
(0 Stimmen)
Bundeskanzlerin Angela Merkel Bundeskanzlerin Angela Merkel © mikewaters - 123RF

Im Jahr 2017 ist es wieder so weit: in Deutschland finden die Bundestagswahlen statt. Doch was genau ist der Bundestag eigentlich? Wofür ist er verantwortlich und wie wird er gewählt?

Wie ihr wisst, hat jedes Land eine eigene Regierung. In den meisten Ländern, in denen die Regierung vom Volk gewählt wird (siehe "Was ist eine Demokratie“), gibt es ein sogenanntes Parlament. Dieses Parlament besteht aus vom Volk gewählten Politikern, den sogenannten "Parlamentariern". Diese Parlamentarier machen Politik stellvertretend für die Bevölkerung eines Landes.
Das Recht, dies zu tun, wird als "Mandat" bezeichnet. In Deutschland heißt dieses Parlament "Bundestag". Diese Bezeichnung geht zurück auf die spätmittelalterlichen Landtage, bei denen sich die Landstände für einen Tag trafen und über wichtige politische Angelegenheiten diskutierten.

Wie erfolgt die Wahl zum Bundestag?

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden durch die Bundestagswahlen in der Regel alle vier Jahre direkt vom Volk gewählt. Doch wie erfolgt die Wahl zum Bundestag?
Bei den Bundestagswahlen dürfen alle deutschen Staatsbürger, die über 18 Jahre alt sind, teilnehmen. Zu diesem Zweck gibt es 299 verschiedene Wahlbezirke, in denen abgestimmt wird.

In der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, ist festgelegt, dass diese Wahlen allgemein, frei, geheim, unmittelbar und gleichwertig stattfinden sollen. Am Wahltag kann dann entweder direkt an einer Wahlurne in einem Wahllokal, oder per Briefwahl eine sogenannte Erst- und eine Zweitstimme abgegeben werden. Die Erststimme kann der Wähler oder die Wählerin einem Kandidaten aus dem eigenen Wahlkreis seiner Stadt oder seines Ortes geben. Wenn ein Kandidat bei diesen Erststimmen gewählt wurde, bekommt er oder sie ein sogenanntes "Direktmandat", welches direkt zu einem Sitz im Bundestag führt. 299 der insgesamt 598 Sitze im Bundestag werden so vergeben.

Die Zweitstimme entscheidet nicht direkt über einen Kandidaten, sondern über die Sitzverteilung der jeweiligen Parteien im Parlament.
Wenn eine Partei z.B. 40% der Zweitstimmen erhalten hat, erhält sie auch mindestens 40% der Sitze im Bundestag. Während die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag also direkt gewählt wird, wird die andere Hälfte über sogenannte "Landeslisten" der jeweiligen Parteien gewählt.

Wer kann gewählt werden?

Auf diesen Landeslisten stehen Kandidaten einer Partei, die, je nachdem, wie viele Zweitstimmen sie erhalten hat, ebenfalls in den Bundestag einziehen können. Dabei kommt es darauf an, in welcher Reihenfolge die Kandidaten auf den Landeslisten stehen: ein Kandidat der weiter vorn gelistet ist, hat höhere Chancen darauf, in den Bundestag einzuziehen, als ein Kandidat, der weiter hinten steht.
Die Kandidaten, die auf der Liste für die Erststimme stehen, sind von Wahlkreis zu Wahlkreis natürlich unterschiedlich.

Die 5% Hürde überwinden, um in den Bundestag einziehen zu dürfen

Jede Partei darf einen Kandidaten pro Wahlbezirk aufstellen, aber auch parteilose Kandidaten können sich aufstellen lassen. Parteien, die in den Bundestag einziehen wollen, müssen jedoch die sogenannte Fünf-Prozent-Hürde erreichen, also bundesweit 5,0 oder mehr Prozent der Stimmen für sich gewinnen.

Seit wann wird der Bundestag gewählt?

Der Bundestag und somit auch die Bundestagswahl existieren seit 1949, dem Gründungsjahr der Bundesrepublik Deutschland. Die erste Bundestagswahl fand am 14.August 1949 statt, das erste Zusammentreffen des Bundestags erfolgte am 7. September desselben Jahres. Im ebenfalls 1949 abgefassten Grundgesetz wurde festgelegt, dass die Wahl zum Bundestag alle vier Jahre stattfinden soll.

Während der ersten beiden Bundestagswahlen, also 1949 und 1953 galt jedoch ein eigenes Wahlrecht. Seit 1957 herrscht ein seitdem weitgehend unverändertes Wahlrecht.
Mittlerweile ist der Sitz des Bundestages von Bonn nach Berlin umgezogen und das ehemals geteilte Deutschland ist wieder vereint.

Im Jahr 2013 wurde das nunmehr 18. Parlament gewählt. Die nächste Bundestagswahl steht am 24. September 2017 an (Stand 31.07.2017).

Was macht der Bundestag?

Da wir nun erklärt haben, wie, von wem und seit wann der Bundestag gewählt wird, bleibt nur noch die Frage nach dem Warum? Welche Aufgaben der Bundestag hat, erkläre ich euch nun hier:

Zunächst einmal ist der Bundestag ein gesetzgebendes Organ. Das heißt, dass er Gesetze ändert und macht. Er kann sogar, gemeinsam mit dem Bundesrat, das Grundgesetz verändern.
Mit dem sogenannten Haushaltsrecht ist der Bundestag für die Finanzen verantwortlich, also dafür, in welchen Bereichen die Bundesrepublik mehr Geld, oder auch weniger Geld ausgibt.
Durch die Wahlfunktion ist der Bundestag berechtigt, nicht nur einen Bundestagspräsidenten, sondern auch den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin (Foto oben) zu wählen.
Aber er darf auch die Hälfte der Richter im Bundesverfassungsgericht, sowie durch die Bundesversammlung, den Bundespräsidenten zu wählen. Weitere Aufgaben umfassen zum Beispiel die Kontrolle von Verfassungsorganen, die Genehmigung von Verträgen mit anderen Staaten und die Kontrolle über die Einsätze der Bundeswehr.

Kurz zusammengefasst: Der Bundestag ist ein vom deutschen Volk gewähltes Parlament, welches aus ganz normalen Menschen besteht. Der Bundestag sorgt dafür, dass in Deutschland innen- und aussenpolitisch alles funktioniert und kein Chaos herrscht.

Gelesen 2774 mal Letzte Änderung am Montag, 31 Juli 2017 16:05